Betriebsabläufe
Aufzugsbefreiungen
Worum es bei „Aufzugsbefreiungen“ geht: Kontrollen, Schlüssel, Zutritt, Empfang und Meldewege nachvollziehbar organisieren.

Was ist für die Einordnung entscheidend?
„Aufzugsbefreiungen“ verbindet Kontrollpunkte, Zeitfenster, Berechtigungen, Schlüssel, Empfang und dokumentierte Meldewege. Der passende Ablauf richtet sich nach Nutzung, Personenverkehr und Betriebszeiten des Objekts.
Auf einen Blick
Wofür diese Seite hilfreich ist.
Die Übersicht zeigt, für wen die Informationen gedacht sind, welche Fragen sie beantworten und welche Angaben für eine belastbare Anfrage benötigt werden.
| Themenbereich | Mobile Dienste und Zutrittsorganisation |
|---|---|
| Darum geht es | Kontrollen, Öffnungen, Verschlüsse, Empfang und definierte Reaktionen nachvollziehbar organisieren |
| Für wen | Immobilienbetreiber, Verwaltungen, Filialisten, Industrie- und Gewerbestandorte |
| Wichtig für die Auswahl | Kontrollpunkte, Zeitfenster, Berechtigungen, Schlüssel, Meldewege und Dokumentation |
| Bundesweite Anfragen | Verfügbarkeit je Standort und Objekt geprüft; Standort, Umfang und Start werden nach der Objektprüfung bestätigt |
Fachinhalt
Fachinformationen: Mobile Dienste und Zutrittsorganisation.
Hier finden Sie Hintergründe, Prüfkriterien und praktische Hinweise. Für eine konkrete Entscheidung sind der veröffentlichte Stand und die tatsächlichen Anforderungen am Objekt maßgeblich.
Sicherheitsexperten für den reibungslosen Betrieb von Aufzugsanlagen
Befähigte Personen für Aufzüge (ehemals Aufzugswärter)

Befähigte Personen für Aufzüge oder auch Aufzugswärter von SecuConCept und seinen Partnern spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen geht. Sie sind die Experten, die im Notfall eingreifen und Personen befreien, aber auch den sicheren Betrieb der Anlage überwachen und für die Einweisung von Nutzern sorgen. In regelmäßigen Abständen werden die Notrufeinrichtungen, Türen, etc. eingehend geprüft.
Aufgaben der befähigten Personen / Aufzugswärter für Aufzüge:
- Personenbefreiung: Unsere Interventionsfahrer sind geschult, um im Falle einer Störung Personen sicher und schnell aus dem Aufzug zu befreien.
- Überwachung: Sie überwachen den Betrieb der Anlage, führen regelmäßige Kontrollen durch und melden Auffälligkeiten an den Betreiber.
- Einweisung: Sie weisen Mitarbeiter oder Bewohner in die sichere Nutzung des Aufzugs ein.
Wer kann befähigte Person werden?
Die Anforderungen an befähigte Personen sind in der TRBS 3121 festgelegt. Dazu gehören:
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Fachkenntnisse über Aufzüge und Sicherheitsvorschriften
- Praktische Einweisung an der jeweiligen Anlage
Warum sind befähigte Personen wichtig?
Aufzüge sind komplexe technische Anlagen, die regelmäßig gewartet und überwacht werden müssen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Befähigte Personen tragen dazu bei, dass:
- Störungen schnell behoben werden
- Personen im Notfall schnell befreit werden
- Unfälle vermieden werden
Schulungen und Qualifizierung:
Verschiedene Anbieter, wie der TÜV oder die DEKRA, bieten Schulungen zur befähigten Person für Aufzüge an. Ihre örtliche Prüforganisation wird Sie ausführlich beraten.
Sie haben Fragen oder Wünschen ein Angebot oder eine Beratung?
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Senden Sie einfach eine E-Mail, fordern Sie Ihr kostenloses Angebot bei uns an oder lassen Sie sich telefonisch unter 0800 666 000 4 beraten.
Weitere Informationen wie unsere AGB, Flyer oder Preislisten finden Sie in unserem Downloadbereich.
Kernaussagen
- Befähigte Personen für Aufzüge sind entscheidend für die Sicherheit von Aufzugsanlagen.
- Ihre Aufgaben umfassen Personenbefreiung, Überwachung des Betriebs und Einweisung der Nutzer.
- Die Anforderungen an befähigte Personen sind Zuverlässigkeit, Fachkenntnisse und praktische Einweisung.
- Befähigte Personen tragen dazu bei, Störungen schnell zu beheben und Unfälle zu vermeiden.
- Schulungen werden von Anbietern wie TÜV und DEKRA angeboten, um befähigte Personen auszubilden.
Inhaltsverzeichnis
Vom Wissen zur Umsetzung
Vier Prüfpunkte vor einer Zusage.
Für eine belastbare Planung werden die fachlichen Hinweise mit den Bedingungen am Einsatzort abgeglichen.
- 01
Schutzziel
Schutzbedarf und gewünschtes Ergebnis eindeutig benennen.
- 02
Objekt
Zugänge, Zeiten, Abläufe, Werte und vorhandene Technik erfassen.
- 03
Leistung
Aufgaben, Grenzen, Qualifikation und Dokumentation abgrenzen.
- 04
Verfügbarkeit
Personal, Vorlauf und Umsetzbarkeit objektbezogen bestätigen.
