Überwachung zur Einhaltung der „3G Regeln“

Überwachung zur Einhaltung der „3G Regeln“

Geimpft, getestet, und / oder genesen – ab dem 23.08.2021 gilt die 3G-Regel. Wer ins Restaurant, oder ins sein örtliches Fitnessstudio oder auch nur zum Friseur möchte, braucht einen entsprechenden Nachweis.

Es ist soweit; ab sofort gilt die 3G-Regel: Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss geimpft, genesen und / oder getestet sein und dies auch Nachweisen können. Wer also ab heute zum Friseur, ins Restaurant (Innenbereich), ins Fitnessstudio, Theater, Kino oder bei Veranstaltungen teilnehmen möchte, muss einen geeigneten Nachweis erbringen. Auch bei Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe greift die 3G-Regel. Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Von der Regel ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Bund und Länder wollen mithilfe der 3G-Regel einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen vermeiden – und Anreize zum Impfen geben. Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich. „Wir werden weniger Infektionen haben, je mehr geimpft sind“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die 3G-Regel kann in Landkreisen ganz oder teilweise aussetzen, die stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen.

Als bislang erstes Bundesland gilt ab 28. August in Hamburg die verschärfte 2G-Regel. Demnach treten in der Hansestadt gelockerte Regeln nur für Genesene und / oder Geimpfte in Kraft. Mit der 2G-Regel können Gastronomen oder Konzertveranstalter, Restaurants, Hotels, etc. ungeimpften Personen trotz eines negativen Corona-Tests den Zutritt verwehren – allerdings obliegt Ihnen die Entscheidung, wen Sie als Kunden haben wollen und wen nicht.

Aber wer soll all das im einzelnen Überwachen, Kontrollieren und Dokumentieren?

SecuConCept™ stellt Ihnen erfahrene Einlasskontrollen zur Verfügung welche die nötigen Arbeiten für Sie Umsetzten. Wir stehen für Sie an der Front während Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern.

Wir überwachen die benötigten Nachweise (Impfnachweise, Gensungsnachweis, Testnachweise) und achten auf die ordnungsgemäße Registrierung (App, Online oder Papier) Ihrer Gäste.

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Quellen: Tagesschau.de, Bundesregierung.de, Vital.de