Aufzugwaerter und Aufzugnotruf von SecuConcept – für die Sicherheit Ihrer Kunden und Mitarbeiter

Aufzugwaerter und Aufzugnotruf von SecuConcept – für die Sicherheit Ihrer Kunden und Mitarbeiter

Als Betreiber eines Aufzugs sind Sie in Deutschland verpflichtet, einen Aufzugwärter und einen Aufzugnotruf zu beauftragen. Doch geht es wirklich nur um die Erfüllung lästiger Pflichten, die Ihnen Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen, Arbeitsschutzbestimmungen und nicht zuletzt EU-Verordnungen auferlegen? Dann wäre das Bestellen eines Aufzugwärters natürlich ein ungeliebter Zwang, der einfach nur irgendwie abgehakt werden muss, ohne dass die Qualität der Dienstleistungen und die Kompetenz des Anbieters im Vordergrund ständen.

Doch stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch bleiben eines Tages – oder auch nachts – in einem Aufzug stecken. Nichts geht mehr. Der Aufzug steckt fest, die Türen sind zu. Sie sind eingeschlossen. Wie bedeutsam werden da plötzlich die Professionalität des von Ihnen beauftragten Unternehmens, die Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit des Aufzugnotrufs, die gute Ausbildung und angenehme Persönlichkeit des Aufzugwärters, der Umstand, dass Ihnen schnell und kompetent geholfen wird und Sie sich bereits währenddessen in Sicherheit fühlen?

Tag und Nacht für Sie in Bereitschaft: der Aufzugwärter und Aufzugnotruf von SecuConCept

Natürlich befassen Sie sich im Alltag nicht damit, dass Sie einen Aufzugwärter oder einen Aufzugnotruf benötigen könnten. Doch wenn Sie wirklich Hilfe brauchen, dann kommt es darauf an, dass Sie die Unterstützung schnell und kompetent erhalten. Genau dafür sorgen wir. Konkret sieht das folgendermaßen aus:

Ist bei Ihnen tatsächlich einmal ein Kunde, Mitarbeiter, Lieferant oder gar ein Geschäftspartner im Fahrstuhl eingeschlossen, ist eine sogenannte Personenbefreiung aus dem Aufzug notwendig. In dieser Situation können Sie niemandem zumuten, lange auf Hilfe zu warten, nachdem er den Aufzugnotruf betätigt hat. Hier sind eine schnelle Reaktion und kompetentes Handeln gefragt, um die kleine Panne nicht zu einem großen Drama werden zu lassen.

Daher sind unsere sowohl unsere Mitarbeiter in der Notrufleitstelle, wo der Aufzugnotruf direkt aufläuft und sofort beantwortet wird, als auch unser Personal im Interventionsdienst darin geschult, mit eingeschlossenen Personen einfühlsam zu kommunizieren, laufend den Kontakt zu halten, klare Anweisungen zu geben und für eine schnelle, kompetente Befreiung zu sorgen. Das heißt, wer im Aufzug eingeschlossen ist, wird bei SecuConCept vom ersten Moment an sowohl menschlich als auch fachlich bestens betreut und innerhalb kürzester Zeit befreit. Damit bleibt „das Steckenbleiben im Fahrstuhl“ eine kleine Panne, dafür sorgen wir.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit – beachten Sie als Betreiber von Aufzugsanlagen die Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge (BetrSichV) und Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)

Sie sehen, als Aufzugsbetreiber geht es für Sie nicht nur darum, diverse Pflichten einzuhalten. Es geht letztlich immer um Menschen. Doch die Verordnungen und Gesetze schreiben auch klare Regeln vor: Das sind zum einen die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) und TRBS 2181 (Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln). Die TRBS legen verbindliche Anforderungen für die Betreiber von Aufzugsanlagen fest. Seit dem 1. Juni 2015 gilt die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), deren Übergangsfrist für die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen bereits am 1. Juni 2016 abgelaufen ist. 

Besonders weil noch viele alte Aufzugsanlagen in Deutschland in Betrieb sind, sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Sicherheit von Personenaufzügen einheitlich geregelt und insgesamt weiter erhöht wird. Das heißt, es werden zwar jeweils Übergangsfristen für Nachrüstungen eingeräumt, aber irgendwann sind diese naturgemäß vorüber, und die Aufzüge müssen sicher sein. Dazu trägt stark der Aufzugwärter bei.

Eine weitere Übergangsfrist ist bis zum Ende kommenden Jahres gültig. Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Notrufsystem ausgestattet sein, das mit einer ständig besetzten Stelle in Verbindung steht, die über einen sofort einsatzbereiten Notdienst verfügt. Für den Aufzugwärter und den Aufzugnotruf mit der Aufschaltung auf die rund um die Uhr kompetent besetzte Notrufleitstelle von SecuConCept ins Spiel sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

Ihr zuverlässiger Aufzugwärter und der Aufzugnotruf von SecuConCept – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Ihre Sicherheit da. Testen Sie jetzt unsere Zuverlässigkeit und Kompetenz!Sie erreichen uns aus Deutschland kostenlos unter unserer Servicehotline 0800 / 666 000 4 oder rund um die Uhr im Internet Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder richten Sie Ihre Anfrage an uns. Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden Ihr Angebot.