Aufzugswärter von SecuConcept – damit Sie sich um Ihre Pflichten keine Sorgen mehr zu machen brauchen

Aufzugswärter von SecuConcept – damit Sie sich um Ihre Pflichten keine Sorgen mehr zu machen brauchen

Brauchen Sie wirklich einen Aufzugswärter? Und einen Aufzugsnotruf? Wenn Sie in Deutschland einen oder mehrere Aufzüge betreiben, dann lautet die Antwort vermutlich Ja. Denn damit unterliegen Sie zahlreichen Betreiberpflichten. Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen, Arbeitsschutzbestimmungen und nicht zuletzt EU-Verordnungen legen diese Pflichten fest. Und das sind so einige. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften für Betreiber von Aufzugsanlagen in den vergangenen Jahren aus Sicherheitsgründen sogar immer weiter verschärft, und die nächsten Anforderungen stehen bereits vor der Fahrstuhltür.

Damit Sie sich keine Sorgen um Ihren Aufzug und alle damit verbundenen Anforderungen wie einen Aufzugswärter oder den Aufzugsnotruf machen müssen, gibt es ja uns – und den Aufzugswärter von SecuConCept. Wir kümmern uns um alles und stellen Ihnen hier kurz vor, was Sie als Betreiber eines Aufzugs beachten müssen, was unser Aufzugswärter in Ihrem Dienst genau tut und warum unser Aufzugsnotruf so besonders zuverlässig ist.

Diese gesetzlichen Anforderungen müssen Betreiber von Aufzugsanlagen beachten: Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge (BetrSichV) und Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)

Vor den genauen Aufgaben des Aufzugswärters noch kurz zur Theorie, die es für Sie als Aufzugsbetreiber zu beachten gilt. Da sind zum einen die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) und TRBS 2181 (Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln). Sie legen verbindliche Anforderungen für die Betreiber von Aufzugsanlagen fest. Und seit dem 1. Juni 2015 gilt die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), deren Übergangsfrist für die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen am 1. Juni 2016 abgelaufen ist. Gerade weil aber noch viele alte Aufzugsanlagen in Deutschland in Betrieb sind, sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Sicherheit von Personenaufzügen einheitlich geregelt und insgesamt weiter erhöht wird. Das heißt, es werden zwar jeweils Übergangsfristen für Nachrüstungen eingeräumt, aber irgendwann ist Schluss und die Aufzüge müssen sicher sein. Dazu trägt stark der Aufzugswärter bei.

Übrigens gilt aktuell gerade eine weitere Übergangsfrist, deren Ablauf im kommenden Jahr Sie am besten nicht erst abwarten sollten: Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Notrufsystem ausgestattet sein, das mit einer ständig besetzten Stelle in Verbindung steht, die über einen sofort einsatzbereiten Notdienst verfügt. Hier kommen Ihr Aufzugswärter und der Aufzugsnotruf mit der Aufschaltung auf die Notrufleitstelle von SecuConCept ins Spiel.

Der Aufzugsnotruf und Ihr Aufzugswärter von SecuConCept – damit sind Sie bestens für die Zukunft gerüstet

Verlangen Sie für Ihr Geld mehr als nur die knappe Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Wenn Sie einen echten Mehrwert haben wollen, dann entscheiden Sie sich am besten für Ihren Aufzugswärter und den Aufzugsnotruf von SecuConCept. Denn wir sind ein Sicherheitsdienstleister mit höchster Zuverlässigkeit und Kompetenz. Unsere Notrufleitstelle ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr mit gut ausgebildetem Sicherheitspersonal besetzt. Unsere Mitarbeiter reagieren sofort und überprüfen schnell und routiniert, ob es sich beim gemeldeten Alarm um einen echten Notfall handelt und wie im Einzelfall zu reagieren ist.

Ist eine Personenbefreiung aus dem Aufzug notwendig, dann ist unser Interventionsdienst schnell vor Ort, um die eingeschlossene Person nicht nur technisch kompetent aus ihrer misslichen Lage zu befreien, sondern auch menschlich angemessen zu betreuen. Sowohl unsere Mitarbeiter in der Notrufleitstelle als auch im Interventionsdienst sind darin geschult, mit eingeschlossenen Personen einfühlsam zu kommunizieren, den Kontakt zu halten, klare Anweisungen zu geben und dafür zu sorgen, dass ein technischer Zwischenfall nicht zu einer Paniksituation wird. Es sind viele Kleinigkeiten, mit denen wir dafür sorgen, dass Ihr Aufzugswärter und Ihr Aufzugsnotdienst von SecuConCept mehr als nur Pflichterfüllung sind.

Entscheiden Sie sich noch heute für Ihren Aufzugswärter und den Aufzugsnotruf von SecuConCept.  Sie erreichen uns aus Deutschland kostenlos unter unserer Servicehotline 0800 / 666 000 4 oder rund um die Uhr im Internet. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder richten Sie Ihre Anfrage an uns. Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden Ihr Angebot.