Sitzwachen im Krankenhaus, der Klinik oder dem Pflegeheim – für uns mehr als nur ein Job

Sitzwachen im Krankenhaus, der Klinik oder dem Pflegeheim – für uns mehr als nur ein Job

Ob Sitzwachen im Pflegeheim, Seniorenstift oder im Krankenhaus – an immer mehr Stellen fehlt zuverlässiges und vertrauenswürdiges Personal für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Ein Grund mehr für SecuConcept, auch die Sitzwachen für Ihre Pflegeeinrichtung anzubieten. Eine Aufgabe, in der wir weit mehr als „einen Job“ sehen. Sitzwachen erfüllen wichtige Aufgaben – lassen Sie uns darüber sprechen.

Oftmals sind auch Kombinationen beispielsweise einer oder meherer Sitzwachen für betreutes Wohnen und einer Nachtwache gefragt. Für verschiedene Varianten haben wir die richtigen Lösungen und das entsprechend ausgebildete Personal.

Die Sitzwachen im ursprünglichen Sinne – ein Mensch ist für einen anderen Menschen da

Genau genommen bedeutet Sitzwache, beispielsweise als Sitzwachen im Pflegeheim oder für Betreutes Wohnen, dass ein eigens dafür abgestellter Mitarbeiter, die Sitzwache, auf einen einzelnen Menschen aufpasst. Das ist beispielsweise dann sinnvoll oder auch vorgeschrieben, wenn der zu Betreuende fixiert ist oder aus anderen Gründen überwacht werden muss. Die Sitzwache hat außer praktischen Gründen, wie den Patienten oder zu Beaufsichtigenden vor Gefahren zu bewahren und im Notfall zu schützen, auch eine große psychologische Bedeutung. So kann eine Sitzwache durch ständige Anwesenheit einem fixierten Patienten psychische Unterstützung leisten und ihn seine Lage besser ertragen lassen.

Eine Sitzwache von SecuConcept gewährleistet den strengsten Anforderungen gemäß permanenten Sichtkontakt zum Patienten. Nicht einmal eine Zigarettenpause oder ein Toilettengang wird ohne Absprache mit einer weiteren Betreuungskraft vorgenommen. Nur so können wir die Sicherheit der zu beaufsichtigenden Person absolut gewährleisten. Jedoch ist nicht immer, wenn von einer Sitzwache die Rede ist, auch die Sitzwache in ihrer gesetzlich geregelten Form gemeint.

Sitzwachen oder Nachtwachen im im Pflegeheim – auf unsere Mitarbeiter können Sie sich verlassen

Eine ärztlich verordnete Sitzwache darf keine andere Aufgabe wahrnehmen, als die ständige persönliche Begleitung des Patienten – und daran halten wir uns auch. Oftmals erhalten wir jedoch Anfragen für eine Sitzwache im Pflegeheim oder eine Sitzwache für Betreutes Wohnen, bei denen es nicht um die gesetzlich definierte ausschließliche Aufgabe einer Sitzwache geht, sondern um eine erweiterte Nachtwache im Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung, die auch ein Auge auf die Bewohner oder bestimmte Patienten hat. Der Begriff der Sitzwache wird also oft als Synonym für einen verantwortungsvollen Empfangsdienst oder eine Nachtwache mit erweitertem Aufgabenbereich in Pflegeeinrichtungen verwendet.

Für jeden dieser Fälle bieten wir Ihnen das richtige Personal. Die Nachtwache im Krankenhaus oder im Betreuten Wohnen, den Pförtnerdienst in Pflegeeinrichtungen, die ärztlich verordnete Sitzwache für die Bewachung eines einzelnen Patienten und mehr. Wenn Sie zuverlässige Mitarbeiter benötigen, die Ihre Pflegeeinrichtung nachts insgesamt im Blick behalten, Rundgänge durchführen, im Notfall als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und auf Wunsch auch über eine Ersthelferausbildung verfügen, dann sprechen Sie uns an.

Mehr als „nur“ Sitzwachen – der Kontakt für alle Fälle, Tag und Nacht

Wir wissen selbst, wie schwierig die Personalsituation im Pflegebereich aussieht. Doch wir haben die passende Lösung. Die  Anfragen, die wir aus Pflegeheimen, Seniorenstiften und Einrichtungen für Betreutes Wohnen erhalten, drehen sich zunehmend um eine der Einfachheit halber Sitzwache genannte Position, in der ein Mitarbeiter gewünscht wird, der tagsüber oder in der Nacht aufpasst und im Alarmfall eine erste Kontrolle auslöst. Beispielsweise sind alle Wohneinheiten einer Einrichtung für Betreutes Wohnen jeweils mit einem Notrufknopf ausgestattet. Wird ein solcher Alarm ausgelöst, sieht unser Mitarbeiter in der entsprechenden Wohnung nach, aus welchem Grund der Notrufknopf gedrückt wurde. Vom Fehlalarm über Unwohlsein bis zur akuten Verletzung werden alle möglichen Ursachen überprüft. Im Verletzungsfall wird – nach vor Dienstbeginn getroffener Absprache – sofort ärztliches Personal oder der Notruf 112 kontaktiert.

Es handelt sich hier also nicht um die gesetzlich definierte Sitzwache, aber wir klären im Einzelfall, was Sie genau benötigen, welche Rahmenbedingungen gelten und welche gesetzlichen und praktischen Anforderungen zu erfüllen sind. In jedem Fall gilt – wir sind Ihr erster Ansprechpartner in Sachen Sicherheit. Auch im Gesundheitsbereich.

Benötigen Sie eine Sitzwache im Pflegeheim oder Betreuten Wohnen? Eine Nachtwache im Krankenhaus oder einen Empfangs- und Pförtnerdienst in der Pflegeeinrichtung? Auf das Personal von SecuConcept können Sie sich Tag und Nacht verlassen.

Wir stehen Ihnen rund um die Uhr auch im Internet zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder richten Sie Ihre Anfrage an uns. Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden Ihr Angebot. Garantiert.