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Digitale Teilhabe

Informationen zur Barrierefreiheit

Unser Ziel ist eine Website, die unabhängig von Gerät, Eingabemethode und individuellen Fähigkeiten verständlich und zuverlässig nutzbar ist.

01

Beschreibung des digitalen Angebots

Diese Website informiert vor allem Unternehmen und Einrichtungen über Sicherheitsdienstleistungen von SecuConCept. Nutzerinnen und Nutzer können Leistungen vergleichen, Fachinhalte lesen, die Verfügbarkeit für einen Standort anfragen, ein Kontaktformular nutzen und nach Einwilligung einen Termin über Calendly auswählen oder den optionalen KI-Assistenten starten.

Ein Vertrag wird auf dieser Website nicht unmittelbar abgeschlossen; auch Zahlungen werden hier nicht verarbeitet. Eine Anfrage wird persönlich geprüft. Verbindliche Angaben zu Leistung, Verfügbarkeit und Beginn entstehen erst im weiteren Kontakt.

02

So wird das Angebot genutzt

Die Hauptnavigation führt zu Leistungen, Unternehmen, Fachwissen, FAQ und Kontakt. Das Anfrageformular fragt die für eine erste Einordnung erforderlichen Angaben ab und setzt vor dem Versand eine Bot-Prüfung ein. Calendly und der KI-Assistent werden erst nach einer eigenen Entscheidung geladen. Für alle wesentlichen Kontaktwege stehen Telefon und E-Mail als Alternativen zur Verfügung.

Inhalte und Bedienelemente sind für Tastatur, Touch und unterschiedliche Bildschirmgrößen ausgelegt. Hinweise, Fehler und Zustandswechsel werden als Text ausgegeben; sicherheitsrelevante Informationen werden nicht ausschließlich über Farbe vermittelt.

03

Ziel und technischer Maßstab

Diese Website wurde mit dem Ziel entwickelt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Dabei berücksichtigen wir die Grundsätze Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit sowie die Anforderungen der BFSGV, soweit sie für das konkrete digitale Angebot einschlägig sind.

Diese Angabe beschreibt Entwicklungsziel und Selbstprüfung, nicht das Ergebnis einer Zertifizierung. Eine vollständige unabhängige Konformitätsprüfung wurde bislang nicht durchgeführt. Ob das BFSG auf eine einzelne Funktion oder Geschäftsbeziehung unmittelbar anwendbar ist, hängt unter anderem von Zielgruppe und tatsächlichem Ablauf ab.

04

Umgesetzte Maßnahmen

  • semantische Seitenbereiche, nachvollziehbare Überschriften, korrekte Seitensprache und ein Sprunglink zum Hauptinhalt
  • sichtbare Tastaturfokussierung, ausreichend große Bedienelemente und verständliche Linkbezeichnungen
  • responsive Grundlayouts ab 320 CSS-Pixel Breite sowie fokussierbare Scrollbereiche für breite Tabellen
  • Alternativtexte für inhaltliche Bilder und ausgeblendete Wiederholungen dekorativer Logos
  • beschriftete Formulareingaben, Autovervollständigung, verständliche Hinweise, Fehlertexte und Statusmeldungen
  • ein modaler KI-Dialog mit Fokusführung, Escape-Taste, scrollbarer Mobilansicht, Klartexantworten und direkten Kontaktalternativen
  • reduzierte Bewegung entsprechend der Geräteeinstellung und zusätzliche Darstellung für erzwungene Systemfarben
05

Prüfstand

Automatisiert geprüft werden unter anderem Seitensprache, Hauptbereiche, Überschriften, IDs, Formularbeschriftungen, Alternativtexte, ARIA-Verweise, Kontraste, interne Ziele und mobile Umbrüche. Beim KI-Assistenten umfasst der Prüflauf zusätzlich den geschlossenen Zustand, den Einwilligungsdialog und den aktivierten Fehlerfall auf Desktop sowie bei 390 und 320 CSS-Pixel Breite.

Eine vollständige manuelle Abnahme mit VoiceOver, NVDA, Bildschirmtastatur sowie 200- und 400-Prozent-Zoom steht noch aus. Deshalb behaupten wir weder eine vollständige WCAG-Konformität noch eine Zertifizierung.

06

Bekannte Grenzen und externe Dienste

Sehr umfangreiche historische Fachbeiträge können trotz bereinigter Struktur länger und komplexer sein als die neu erstellten Kernseiten. Breite Tabellen werden in einem beschrifteten, per Tastatur fokussierbaren Bereich horizontal gescrollt.

Die maschinelle Übersetzung wird auf Wunsch über einen externen Dienst geöffnet. Gestaltung, Übersetzungsqualität und Barrierefreiheit dieser Darstellung liegen nicht vollständig in unserem Einflussbereich. Die deutsche Originalfassung bleibt maßgeblich.

Calendly sowie Cloudflare Turnstile beim optionalen KI-Assistenten werden erst nach einer bewussten Aktivierung geladen. Im Anfrageformular wird Turnstile automatisch als technisch notwendiger Zugriffsschutz vorbereitet. Beim KI-Assistenten wird eine gesendete Frage über unseren Server an die OpenAI-API übertragen. Die Oberflächen dieser Drittanbieter können eigene Barrieren enthalten. Keine dieser Funktionen ist der einzige Weg zu SecuConCept: Telefon, E-Mail und das eigene Anfrageformular bleiben verfügbar.

07

Barriere melden oder Unterstützung erhalten

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer anderen zugänglichen Form benötigen, nennen Sie uns bitte die betroffene Seite, das verwendete Gerät oder Hilfsmittel und das beobachtete Problem. Sie können uns per E-Mail oder Telefon erreichen:

E-Mail: info@secuconcept.de
Telefon: 0800 666 000 4

08

Zuständige Marktüberwachungsstelle

Soweit eine über diese Website angebotene Dienstleistung in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt, ist die bundesweit zuständige Stelle:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Kontaktformular der MLBF – öffnet in einem neuen Tab

09

Weiterführende Grundlagen

  • WCAG 2.2 des W3C – öffnet in einem neuen Tab
  • Anlage 3 zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – öffnet in einem neuen Tab
  • Verordnung zum BFSG – öffnet in einem neuen Tab
  • Hinweise der Bundesfachstelle für Dienstleistungen – öffnet in einem neuen Tab

Die Einordnung auf dieser Seite ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und der konkrete Anwendungsfall.

Stand der Information und Selbstprüfung: 25. August 2026.

SecuConCept Fachportale

Direkter zum spezialisierten Angebot.

Die Hauptwebsite erklärt und ordnet ein. Unsere Portale bündeln technische Prüfung, Projektqualifizierung, Partnerregistrierung und konkrete Produktanfragen.

Alarmportal

Alarmaufschaltungen

Technik prüfen, Maßnahmenplan vorbereiten, Preise einordnen und die Aufschaltung gezielt anfragen.

Zum Alarmportal ↗ – öffnet in einem neuen Tab
Projektportal

PV & KRITIS Security

Sicherheitsbedarf für PV-Großanlagen, Solarparks und KRITIS-nahe Energieobjekte projektbezogen prüfen.

Zum KRITIS-Portal ↗ – öffnet in einem neuen Tab
Lieferantenportal

SecuNET

Sicherheitsunternehmen übermitteln Leistungsprofil, Einsatzregionen und erforderliche Nachweise strukturiert.

Zum SecuNET-Portal ↗ – öffnet in einem neuen Tab
Spezialangebot

CCTV Security

Mobile Kameratürme und CCTV-Überwachung für Baustellen, Freiflächen und gewerbliche Objekte anfragen.

Zu CCTV Security ↗ – öffnet in einem neuen Tab

Deutschlandweite Anfrage

Bundesweit anfragen. Objektbezogen prüfen lassen.

SecuConCept nimmt bundesweit Anfragen für Sicherheitsdienste entgegen und bestätigt Standort, Leistungsumfang und realistischen Start nach Prüfung des konkreten Objekts.

Einsatzort prüfen →
SecuConCept Inh. Torsten Bentlage

Persönlich geplante Sicherheitslösungen für Unternehmen, Einrichtungen und sensible Standorte.

Facebook ↗ – öffnet in einem neuen TabInstagram ↗ – öffnet in einem neuen TabYouTube ↗ – öffnet in einem neuen Tab
Juristisch betreut durch die IT-Recht Kanzlei

Mandantenlogo der IT-Recht Kanzlei. Kein Prüf- oder Qualitätssiegel.

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