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LÜKEX 26: Was Unternehmen aus der Krisenmanagementübung ableiten können

LÜKEX 26 startet mit Dürre und Hitzewelle. Was Unternehmen jetzt zu Lagebild, Abhängigkeiten, Entscheidungswegen und Krisenkommunikation prüfen sollten.

KI-generiertes Symbolbild: Ein betrieblicher Krisenstab bespricht vor einer schematischen Lageübersicht Auswirkungen von Hitze und Dürre auf zentrale Abläufe.
KI-generiertes Symbolbild

Stand: 2. November 2026. Die Kernübung findet vom 4. bis 6. November 2026 statt.

Das Wichtigste in Kürze

Die LÜKEX 26 ist eine strategische Krisenmanagementübung von Bund und Ländern unter Einbeziehung von Hilfsorganisationen und Betreibern Kritischer Infrastrukturen. Fast 180 Organisationen sind beteiligt, fast 100 davon üben aktiv. Das Szenario verbindet eine mehrjährige Dürre mit einer extremen Hitzewelle und betrachtet Folgen unter anderem für Inneres, Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Verkehr.

Für Unternehmen ist vor allem die Methode relevant: Kritische Abläufe, Abhängigkeiten, Entscheidungswege, Lagebild und Kommunikation müssen nicht nur dokumentiert, sondern unter einem plausiblen Störungsszenario erprobt werden. Die LÜKEX-Meldung schafft für sich genommen keine neue Rechtspflicht. Ergebnisse der laufenden Übung liegen noch nicht vor; das BBK kündigt erste Erkenntnisse für das erste Quartal 2027 und den ausführlichen Bericht für das dritte Quartal 2027 an.

Was ist die LÜKEX 26?

LÜKEX steht für Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung/Exercise. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe koordiniert die Übungsreihe seit mehr als 20 Jahren. Im Mittelpunkt stehen der Informationsaustausch, die gemeinsame Lageeinschätzung und abgestimmte Entscheidungen über Zuständigkeitsgrenzen hinweg.

Die LÜKEX ist eine strategische Stabsübung am Bildschirm. Operative Maßnahmen werden nicht real ausgeführt, sondern von der Übungssteuerung abgebildet. Sie ist deshalb von einer Vollübung zu unterscheiden, bei der Einsatzkräfte, Technik und Abläufe tatsächlich vor Ort erprobt werden.

Das aktuelle Szenario geht von langjähriger Trockenheit und einer mehrwöchigen extremen Hitzewelle aus. Nach Angaben des BBK wurde es unter anderem auf Basis der Risikoanalyse Dürre entwickelt und gemeinsam mit Bundesministerien, dem Deutschen Wetterdienst und der Bundesanstalt für Gewässerkunde ausgestaltet.

Warum ist die Übung für Unternehmen relevant?

An der LÜKEX 26 nehmen ausdrücklich auch KRITIS-Betreiber teil. Die übertragbare Frage reicht jedoch über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus: Bleibt ein Unternehmen entscheidungs- und handlungsfähig, wenn mehrere Abhängigkeiten gleichzeitig gestört sind?

Dürre und Hitze können beispielsweise Personalverfügbarkeit, Verkehrswege, Wasser- und Energieversorgung, technische Betriebsbedingungen oder Lieferketten beeinflussen. Welche Folgen tatsächlich relevant sind, hängt vom Standort, den Prozessen und den vorhandenen Ersatzlösungen ab. Ein allgemeines Szenario ersetzt daher keine betriebliche Risikoanalyse.

Ein Sicherheitskonzept verbindet Schutzziele, Zuständigkeiten und überprüfbare Abläufe. Eine Übung zeigt, ob diese Verbindungen unter Zeitdruck funktionieren und wo Annahmen, Kontakte oder Übergaben nachgebessert werden müssen.

Sieben Prüfpunkte für eine betriebliche Krisenübung

1. Übungsziel und Grenzen festlegen

Formulieren Sie vorab, was geprüft werden soll: etwa die Erreichbarkeit des Krisenteams, die Priorisierung kritischer Abläufe oder die Abstimmung mit einem Standort. Legen Sie außerdem fest, welche Systeme und operativen Maßnahmen nur simuliert werden. Eine strategische Stabsübung belegt nicht automatisch, dass technische oder operative Notfallmaßnahmen funktionieren.

2. Kritische Abläufe und Abhängigkeiten benennen

Erfassen Sie die Prozesse, die zuerst stabilisiert oder kontrolliert heruntergefahren werden müssen. Ordnen Sie dafür wesentliche Abhängigkeiten zu, beispielsweise Personal, Energie, Wasser, Kommunikation, Verkehr, IT/OT, Lieferanten und Gebäudezugang. Bewerten Sie nicht nur den Ausfall einer Ressource, sondern auch mögliche Kettenwirkungen.

3. Rollen und Entscheidungsbefugnisse klären

Eine Kontaktliste allein genügt nicht. Es muss erkennbar sein, wer die Lage führt, fachlich bewertet, Maßnahmen freigibt, Beschäftigte informiert und externe Stellen anspricht. Für jede Schlüsselrolle braucht es eine erreichbare Vertretung. Bei mehreren Betriebsstätten hilft eine gemeinsame Sicherheitskoordination mit lokaler Verantwortlichkeit.

4. Ein gemeinsames Lagebild führen

Die Übung sollte festlegen, welche Informationen als bestätigt, ungeprüft oder überholt gelten. Ein kompaktes Lagebild enthält Zeitpunkt, Quelle, betroffenen Prozess, erwartete Entwicklung, getroffene Entscheidung und offene Frage. So werden Fakten von Annahmen getrennt und Entscheidungen später nachvollziehbar.

5. Interne und externe Kommunikation erproben

Prüfen Sie, welche Zielgruppen wann welche Information benötigen. Beschäftigte, Standortverantwortliche, Dienstleister, Kunden und Behörden können unterschiedliche Informationsbedarfe haben. Freigabewege und Ersatzkanäle sollten vorab geklärt sein. Spekulative Ursachen oder unbestätigte Auswirkungen gehören nicht in eine belastbare Krisenkommunikation.

6. Physische Sicherheit und Notfallbetrieb verbinden

Störungen verändern Zugänge, Schichten, Lieferverkehr und die Verfügbarkeit von Technik oder Personal. Prüfen Sie deshalb, wie Pforte, Leitstelle, Sicherheitsdienst und technische Verantwortliche Informationen übergeben und welche Ersatzwege greifen. Für sensible Infrastrukturstandorte muss der physische KRITIS-Schutz mit Notfall- und Wiederanlaufplanung verbunden werden, ohne Zuständigkeiten pauschal auf einen Sicherheitsdienst zu übertragen.

7. Erkenntnisse verbindlich nachhalten

Dokumentieren Sie nach der Übung nicht nur Beobachtungen, sondern konkrete Verbesserungen mit verantwortlicher Stelle, Termin und Prüfkriterium. Offene Punkte gehören in einen nachvollziehbaren Maßnahmenstatus. Ein externes Sicherheitsmanagement kann vereinbarte Maßnahmen und Dienstleister laufend koordinieren; unternehmerische und gesetzliche Verantwortung bleibt bei den zuständigen Stellen.

Ein schlankes Übungsformat für den Einstieg

Eine erste Stabsübung kann mit begrenztem Umfang beginnen:

1. Ein realistisches Szenario und zwei bis vier aufeinander aufbauende Lageeinspielungen vorbereiten.
2. Rollen, Übungsleitung, Beobachtung und Abbruchkriterien festlegen.
3. Entscheidungen und offene Fragen mit Zeitstempel protokollieren.
4. Nach jeder Lageeinspielung das gemeinsame Lagebild aktualisieren.
5. Unmittelbar danach eine kurze Auswertung durchführen.
6. Verbesserungen priorisieren und einen Termin zur Nachprüfung festlegen.

Das Format sollte zum Schutzbedarf passen. Hochkritische Prozesse, gesetzlich geregelte Aufgaben oder technische Notfallfunktionen benötigen gegebenenfalls eigenständige Fachprüfungen und operative Übungen.

Was Unternehmen aus dem Szenario Dürre und Hitze prüfen können

Das LÜKEX-Szenario ist kein Beleg dafür, dass ein bestimmter Betrieb akut betroffen ist. Es eignet sich aber als Anlass für konkrete Fragen:

Die Antworten müssen standort- und prozessbezogen entwickelt werden. Der BBK-Hinweis zu Klimaanpassung betont dafür die Vorplanung in Einrichtungen sowie das Zusammenspiel von Risiko- und Krisenmanagement.

Häufige Fragen

Liegen bereits Ergebnisse der LÜKEX 26 vor?

Nein. Die Kernübung findet vom 4. bis 6. November 2026 statt. Laut BBK soll ein erster Bericht mit zentralen Erkenntnissen im ersten Quartal 2027 erscheinen; der ausführliche Auswertungsbericht ist für das dritte Quartal 2027 angekündigt.

Muss jedes Unternehmen an der LÜKEX teilnehmen?

Nein. Die LÜKEX ist eine gesamtstaatliche Krisenmanagementübung mit ausgewählten beteiligten Organisationen. Andere Unternehmen können den aktuellen Anlass nutzen, um eigene Abläufe und Schnittstellen in angemessenem Umfang zu erproben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Stabsübung und einer Vollübung?

Bei einer Stabsübung werden Lagebewertung, Entscheidungen und Koordination simuliert. Bei einer Vollübung werden operative Kräfte, Technik und Abläufe tatsächlich eingesetzt. Beide Formate prüfen unterschiedliche Fähigkeiten und ersetzen einander nicht vollständig.

Entstehen durch die heutige BBK-Meldung neue Pflichten für Unternehmen?

Nein. Die Pressemitteilung kündigt eine Übung an und beschreibt deren Zweck. Ob für ein Unternehmen konkrete gesetzliche, behördliche, vertragliche oder branchenspezifische Anforderungen gelten, muss gesondert geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): „LÜKEX 26: Große übergreifende Krisenmanagementübung startet“, veröffentlicht am 02.11.2026; geprüft am 02.11.2026. Direkte Pressemitteilung
2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): „LÜKEX 26 – Dürre und Hitzewelle“, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungs- oder Aktualisierungsdatum; abgerufen und geprüft am 02.11.2026. Themenseite zur LÜKEX 26
3. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): „Krisenübung für den Bevölkerungsschutz“, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungs- oder Aktualisierungsdatum; abgerufen und geprüft am 02.11.2026. Grundlagen zur LÜKEX
4. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): „Anpassungsoptionen“, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungs- oder Aktualisierungsdatum; abgerufen und geprüft am 02.11.2026. Hinweise zu Klimafolgen, Risiko- und Krisenmanagement

Herausgeber: SecuConCept · Aktualisierungsstand: 02.11.2026 · Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und anhand der genannten Quellen redaktionell aufbereitet. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild und zeigt keine reale Übung, keinen tatsächlichen Krisenstab und keinen Kundenstandort.

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